Grundlegende Anforderungen an das Holzpelletslager
Brandschutz
Die Brandschutzanforderung an das Holzpelletslager wird
durch §12 FeuVO (Verordnung über Feuerungsanlagen
und Brennstofflagerung) geregelt. Das heißt, für
Pelletsmengen unter 7.000 Kg werden keine Anforderungen gestellt (in Baden-Württemberg)
Pelletsmengen über 7.000 Kg gelten folgende Anforderungen
Wände und Decken in F 90,
keine Leitungen durch Wände
Türen selbstschließend und feuerhemmend T 30
keine andere Nutzung
Zuweg zum Lagerraum
Der Zufahrtsweg zu Ihrem Lager muss für Silofahrzeuge geeignet sein. Es sollte eine Wegbreite von 3 Metern und eine
Durchfahrtshöhe von 4 Metern vorhanden sein, damit das Silofahrzeug nahe genug an das Lager heranfahren kann.
Nach Möglichkeit sollte derLagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen möglichst
ins Freie geführt werden sollen.
Bei der Befüllung des Lagers sollte die
Schlauchlänge von20-30 Metern nicht
überschritten werden, um den schonenden
Transport der Holzpellets zu gewährleisten.
Der Schlauch darf beim Einblasvorgang
nicht stark geknickt werden.
Größe des Pelletslagers
Die Größe Ihres Holzpelletslager hängt von den
örtlichen Gegebenheiten ab. Erfahrungsgemäß
hat sich ein rechteckiger Lageraum durchgesetzt,
bei dem an der Schmalseite der
Befüll- und Absaugstutzen montiert ist. Die
beiden Stutzen müssen gut zugänglich sein.
Das Holzpelletslager sollte in Abhängigkeit vom benötigten Wärmebedarf des Gebäudes etwa das 1,2 - 1,5 fache der Jahresbrennstoffmenge aufnehmen können.