Lagerplanung für Holzpellets in Freiburg, Emmendingen, Bötzingen, Müllheim - Holzpellets in Freiburg, Müllheim, Emmendingen und Lörrach kaufen

Baden-Pellet
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Baden - Pellet

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Lager
Grundlegende Anforderungen an das Holzpelletslager

Brandschutz

Die Brandschutzanforderung an das Holzpelletslager wird
durch §12 FeuVO (Verordnung über Feuerungsanlagen
und Brennstofflagerung) geregelt. Das heißt, für

  • Pelletsmengen unter 7.000 Kg werden keine Anforderungen gestellt (in Baden-Württemberg)

  • Pelletsmengen über 7.000 Kg gelten folgende Anforderungen
                                    • Wände und Decken in F 90,
                                      • keine Leitungen durch Wände
                                      • Türen selbstschließend und feuerhemmend T 30
                                      • keine andere Nutzung  

    Zuweg zum Lagerraum

    Der Zufahrtsweg zu Ihrem Lager muss für Silofahrzeuge geeignet sein. Es sollte eine Wegbreite von 3 Metern und eine
    Durchfahrtshöhe von 4 Metern vorhanden sein, damit das Silofahrzeug nahe genug an das Lager heranfahren kann.
    Nach Möglichkeit sollte derLagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Einblas- und Absaugstutzen möglichst
    ins Freie geführt werden sollen.


    Bei der Befüllung des Lagers sollte die
    Schlauchlänge von 20-30 Metern nicht
    überschritten werden, um den schonenden
    Transport der Holzpellets zu gewährleisten.
    Der Schlauch darf beim Einblasvorgang
    nicht stark geknickt werden.
    Größe des Pelletslagers
    Die Größe Ihres Holzpelletslager hängt von den
    örtlichen Gegebenheiten ab. Erfahrungsgemäß
    hat sich ein rechteckiger Lageraum durchgesetzt,
    bei dem an der Schmalseite der
    Befüll- und Absaugstutzen montiert ist. Die
    beiden Stutzen   müssen gut zugänglich sein.


    Das Holzpelletslager sollte in Abhängigkeit vom
    benötigten   Wärmebedarf des Gebäudes etwa
    das 1,2 - 1,5 fache der   Jahresbrennstoffmenge
    aufnehmen können.

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