AGB - Holzpellets in Freiburg, Müllheim, Emmendingen und Lörrach kaufen

Baden-Pellet
Tulpenbaumallee 18
79189 Bad Krozingen
07633-924242 (Tel)
07633-933142 (Fax)
info(at)baden-pellet(dot)de

Baden - Pellet

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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen  

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Firma Baden-Pellet liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma Baden-Pellet anerkannt werden. Bereits jetzt wird der Anwendung und der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Firma Baden-Pellet erfolgen stets freibleibend und sind damit nicht bindend. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Fa. Baden-Pellet ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Bei der Lieferung von Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Fa Baden-Pellet, handelsüblichen und / oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Umsatzsteuergesetz. Der Vertrag kommt mit der Fa. Baden-Pellet, Heubachstraße 6, 79219 Staufen zustande. Inhaber: Thilo Kreuzhofen, Steuernummer 07141/71731. Kontaktdaten: e-Mail: info@baden-pellet.de, Tel. 07633/92 42 42, Fax: 07633/933 142.

3. Preise

Die Preise der Firma Baden-Pellet enthalten im Falle von loser Pelletware eine Lieferung frei Haus, zuzüglich einer Pauschale für das Befüllen des Lagers. Als zugrunde zu legende Einblas- bzw. Abkippzeit gilt maximal eine Stunde, der darüber hinausgehende Aufwand ist vom Käufer gesondert zu entgelten. Im Preis enthalten ist eine maximale Schlauchlänge von 20 m. Für eine darüber hinausgehende Schlauchlänge wird eine gesonderte Schlauchgebühr in Rechnung gestellt.

Sollten sich in einem Zeitraum von drei Monaten zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Baden-Pellet berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen.

4. Widerrufsbelehrung

Der Käufer hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung und insbesondere Verminderung der Ware zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung entsteht, hat der Käufer zu tragen.

Der Käufer hat kein Widerrufsrecht, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nicht mehr für eine Rücksendung oder Rücknahme durch Fa. Baden-Pellet geeignet ist, insbesondere wenn eine Vermischung mit anderer Ware in den Tanks und Lagerbehältnissen des Käufers stattgefunden hat.

5. Lieferungen

Alle Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn im Einzelfall die Versandkosten durch die Fa. Baden-Pellet übernommen werden. Die Firma Baden-Pellet ist zu Teillieferungen berechtigt, sie behält sich die volle Ausnutzung des Ladegewichts beziehungsweise der Ladefähigkeit des jeweiligen Transportmittels vor.

Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Baden-Pellet zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 to zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

Der Käufer ist verantwortlich für die Bereitstellung technisch mangelfreier Lagerräume, Silos oder Tankanlagen. Der Lagerraum und die Befülleinheit muss den Empfehlungen des DEPV (Deutscher Energie Pellet Verband) entsprechen. Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nicht den Empfehlungen des DEPV entsprechen, behält sich die Fa. Baden-Pellet vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern. Etwaige Schäden durch mangelhafte Lagerstätten sind vom Käufer zu vertreten.

Sofern nicht seitens der Firma Baden-Pellet eine ausdrücklich genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich bei sämtlichen Lieferangaben der Firma Baden-Pellet um unverbindliche Circa-Angaben. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Baden-Pellet selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird.

Sollte die Firma Baden-Pellet eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Rohstofferschöpfung, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeit fest vereinbart wurde, um die Dauer der Verhinderung. Bei dauerhaften Betriebsstörungen ist die Fa. Baden – Pellet berechtigt, von einem noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus Rechte für sich ableiten kann.

Die Firma Baden-Pellet behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch Firma Baden-Pellet. Bei einer Überschreitung von 15% der Liefermengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Käufer zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet.

Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Baden-Pellet berechtigt, eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Baden-Pellet nachzuweisen.

6. Sicherungen

Die von der Firma Baden-Pellet gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür vorgesehenen Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma Baden-Pellet. Zahlungen werden auf die ältesten Forderungen der Firma Baden-Pellet angerechnet. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt die Fa. Baden – Pellet an der neuen Sache das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Menge der von Fa. Baden-Pellet gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der die Ware der Fa. Baden–Pellet vermischt, vermengt oder verbunden wurde.



7. Zahlungen

Der vereinbarte Kaufpreis versteht sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort, spätestens bei Abholung oder bei Lieferung zur Zahlung in bar fällig. Die Bezahlung per Überweisung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Soweit die Firma Baden-Pellet Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllenshalber. Die Firma Baden-Pellet ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.Nach einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum oder erfolgter Mahnung kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle der Fa. Baden-Pellet gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere, beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzugs ist die Firma. Baden-Pellet berechtigt, wegen aller ihrer Forderungen Sicherheiten nach ihrer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt der Firma. Baden–Pellet weiterhin das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma Baden-Pellet berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten bei Privatkunden und 8% Punkten bei Geschäftskunden über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden jeweiligen Basiszins der EUZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von der Firma Baden-Pellet anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Gewährleistungsbestimmungen

Der Käufer hat die von der Firma Baden-Pellet gelieferte Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 15 %, Über- oder Unterschreitung oder Falschlieferungen binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma Baden-Pellet anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf von zwei Monaten seit der Anlieferung, schriftlich gegenüber der Firma Baden-Pellet geltend zu machen. Maßgeblich für die Wahrung der Fristen ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma Baden-Pellet unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma Baden-Pellet ein Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Baden-Pellet fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen. Schadensansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurden von der Firma Baden-Pellet Eigenschaften im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert.

Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen.

Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) sowohl gegenüber der Firma Baden-Pellet als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Baden-Pellet oder der genannten Personen. Soweit die Firma Baden-Pellet zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.

9. Rücktritt

Werden der Firma Baden-Pellet nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit / -würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Firma Baden-Pellet zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma Baden-Pellet verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben.

Im Falle des Rücktritts ist die Firma Baden-Pellet berechtigt, 15 % des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zu verlangen. Es steht dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma Baden-Pellet nachzuweisen.

Die Firma Baden-Pellet ist zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt die Firma Baden-Pellet den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma Baden-Pellet aufgrund der unter 4. genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma Baden-Pellet ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

Die Fa. Baden-Pellet ist weiter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat oder nach vorheriger nochmaliger angemessener Fristsetzung die Ware nicht abgenommen hat.


10. Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die von der Firma Baden-Pellet gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Baden-Pellet während des Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über.

11. Pfändungen

Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter, bezogen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, unverzüglich der Firma Baden-Pellet mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Baden-Pellet hinzuweisen.

12. Änderungen

Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Baden-Pellet teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Freiburg. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.

Stand: Mai 2008
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